Fuß- und Radverkehrsgefährdung Lichtsignalanlage Schleidenstraße/ Brucknerstraße

Fuß- und Radverkehrsgefährdung Lichtsignalanlage Schleidenstraße/ Brucknerstraße

Eingabe im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude (EWi) – Februar 2020

Sachverhalt: Die Fußgänger- und Radfahrerfurt auf der Schleidenstraße an der signalisierten Querung Brucknerstraße/ Schleidenstraße wird trotz grünem Fußgängersignal regelmäßig – vor allem zu den üblichen Stoßzeiten – durch den Kfz-Verkehr regelwidrig befahren. Es entstehen ständig brenzlige Situationen bei denen die Unversehrtheit von Menschen zu Fuß und auf dem Rad in Gefahr gerät. Es besteht ein hohes Gefahrenpotenzial insbesondere für Kinder und Menschen mit Einschränkungen.

Die Lichtsignalanlage (LSA) befindet sich im Einzugsgebiet u.a. der Winterhuder Reformschule (Schwerpunktschule – Förderschwerpunkte u.a.: Geistige Entwicklung (GE), Körperlich-Motorische Entwicklung (KME)), der Adolph-Schönfelder-Schule, dem ReBBZ und zahlreicher weiterer Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Es ist zu beobachten, dass die Kfz vom Knotenpunkt Osterbekstraße/ Saarlandstraße in den Knotenpunkt Brucknerstraße/ Schleidenstraße zurückstauen, sodass die Kfz auch nach Umschalten der Kfz-Grünphase der Hauptrichtung die querenden Fußgänger- und Radfahrerfurten überstauen.

Um per Fahrrad – von der Ostseite der Schleidenstraße kommend – in die Brucknerstraße zu gelangen, existiert keine Fahrradverkehrsanlage, die es erlaubt die Brucknerstraße regelgerecht zu erreichen.

Petitum: Aus dem Sachverhalt erwächst höflichst folgende Bitte: Der Regionalausschuss möge beschließen, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Adressierung des IVS 1 des LSBG zur Neuordnung der Signalzeitenpläne), die die Gefahr für den Fuß- und Radverkehr an vorbenannter Stelle unverzüglich beendet. Zudem wird darum gebeten, eine radverkehrstaugliche und regelgerechte Wegebeziehung zwischen dem Brucknerstraße-Durchgang (Hanseatic Versicherungsdienst/ Arbeitsgericht) und der Brucknerstraße auf der westlichen Seite der Schleidenstraße herzustellen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde möge dem Fuß- und Radverkehr hohe Priorität zuteilwerden lassen.

Fuß- und Radverkehrsgefährdung Lichtsignalanlage Schleidenstraße/ Brucknerstraße
Fuß- und Radverkehrsgefährdung Lichtsignalanlage Saarlandstraße/ Brucknerstraße

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